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| FORUM |
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| STATISTIK |
| Gäste online: | 1 |
| Mitglieder online: | 0 |
| Mitglieder: | 43 |
| LETZTE GEWINNER | | ralfkeller | 54 | | ralfkeller | 1 | | ks1964 | 83 |
| NEUIGKEITEN |
01.10.2008 Die Prelaunchphase ist beendet. Wir zahlen einen Bonus von 0,05 EUR auf die Cashbalance für jeden Tag, an dem min 5 Felder bearbeitet werden.
13.09.2008 Die Firmengründung von Future Global Co.,Ltd. ist erfolgreich abgeschlossen worden.
05.09.2008 Die ersten Ernteerträge sind eingefahren und wurden an die User ausgeschüttet.
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| ANMELDUNG |
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Mit Ihrer Anmeldung beim Future Grow (im folgenden FG genannt) bestätigen Sie, unserer AGB`s gelesen und vollständig verstanden zu haben. Wenn Sie unsere AGB`s nicht akzeptieren, melden Sie sich bei FG nicht an. Ansonsten betätigen Sie unten den Button, um mit Ihrer Anmeldung fortzufahren!
- Der FG ist eine private Gemeinschaft mit dem gemeinsamen Ziel der Erwirtschaftung von Erträgen mit geringem Risiko. FG verpachtet eigene landwirtschaftliche Flächen.
- Leistungen können nur von angemeldeten Mitgliedern genutzt werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
- Der Pachtzeitraum beträgt 60 Monate und kostet für diesen Zeitraum 30.00 EUR für eine Pachteinheit von 1qm. Eine Rückerstattung des Pachtzinses ist nicht möglich. Beginnt das Pachtverhältnis bis zum 10. eines Monats, gilt der aktuelle Monat als Begin, sonst ist es der Folgemonat.
- Der Pachtzins ist innerhalb von 3 Tagen über die vorgesehenen Zahlungsprozessoren zu entrichten. Alternative Zahlungsprozessoren können bei FG erfragt werden. Bei Nichtentrichtung des Pachtzinses nach diesem Zeitraum behält sich FG vor, das angekündigte Pachtland wieder für die Allgemeinheit freizugeben.
- Es werden von uns Pachtverträge geschrieben, die 3 Tage nach Zahlungseingang zum Download bereit stehen. Dieser Pachtvertrag ist nur von unserer Seite unterschrieben und erhält trotzdem durch den §10 seine Gültigkeit. Ein Mustervertrag können Sie sich (-> HIER <-) ansehen und bestätigen mit der Zahlung des Pachtzinses Ihre Anerkennung.
- Durch das Pachten entsteht der Anspruch auf Erträge, sofern Sie auch durch den Pächter bewirtschaftet wurden. (siehe Punkt 7) Nach festgelegten Zeiträumen, je nach Anbaukultur, werden die festgelegten Gewinnmargen an den Pächter ausgeschüttet. Diese stehen dem Verpächter dann zur freien Verfügung.
- Für die Vergütung der Erträge surft das Mitglied 15 Tage im Monat mindestens 5 Seiten. Die Dauer der Webseiteneinblendung beträgt 15 Sekunden. Ist die monatliche Arbeit getan, wird dies dem Mitglied in seinem Account sichtbar dargestellt.
- Jedes Mitglied ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Betrugsverdacht kann FG eine Verifizierung anfordern. Der Account wird nach einmaliger Anmahnung ohne Kommentar gelöscht. Der Anspruch auf Erträge verfällt somit.
- Ein- und Auszahlungen erfolgen über Liberty und Paypay. Unvorhergesehene Unterbrechungen des Zahlungsprozessors gehen nicht zu Lasten des Betreibers. Die Auszahlungsdauer kann bis zu 25 Tage nach Beantragung in Abspruch nehmen.
- Referalvergütung erfolgt in 2 Stufen und werden nach Bezahlung des Pachtzinses auf dem Account gutgeschrieben, vergütet wird Stufe 1 mit 1.00 EUR und Stufe 2 mit 0.50 EUR.
- Auszahlungen jeglicher Art werden nur getätigt, wenn minimum eine Pacht vorliegt.
- Um neue Mitglieder für FG zu empfehlen, ist der Versand von SPAM nicht erlaubt. Das bedeutet: Kein Mitglied darf Mails an User versenden, wenn diese dies nicht ausdrücklich wünschen. Bei Zuwiderhandlung wird der Account ohne Vorwarnung gelöscht und Anspruch auf Guthaben erlischt.
- Individuelle Absprachen mit Mitgliedern des FG bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Für die Besteuerung der Erträge im FG ist jedes Mitglieder selbst verantwortlich.
- Für gepachtetes Land stellen wir eine Fläche der Größe 25 x 25px auf der Webseite von FG zur Verfügung. Diese kann zur Bewerbung externer Webseiten genutzt werden. Für die Richtigkeit und Funktionalität ist FG nicht verantwortlich.
Die Inhalte der beworbenen Webseiten dürfen nicht enthalten - Framebrecherseiten - Links zu Erotischen-, Sex-, Pornographischen- oder Rassistischen Seiten - Hackerseiten oder Webseiten, die auf solche hinweisen - under Construktion Seiten - Seiten, die sehr lange Ladezeiten haben - Seiten, die auf Downloads verweisen - virenverseuchte Seiten Bei Zuwiderhandlung wird der Account für einige Zeit stillgelegt.
- Bitte geben Sie bei allen Korrespondenzen Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihre FG Mitgliedsnummer an. Dies erleichtert uns die Arbeit und verzögert Ihren Vorgang nicht unnötig.
- Der Betreiber behält sich vor, die Regeln jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Jedem Mitglied werden evtl. Änderungen per Mail bekanntgegeben. Werden die geänderten Regeln vom Mitglied nicht anerkannt, erlischt die Mitgliedschaft. Die angefallenen Erträge bis zu diesem Zeitpunkt, werden dem Mitglied nach Ablauf der mindest Pachtzeit erstattet.
- Der Betreiber garantiert nicht den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb der Webplattform von FG. Für unvorhersehbare Zwischenfälle kann das Mitglied den Betreiber nicht verantwortlich und auch keinerleiSchadensersatzansprüche geltend machen.
- Sollte ein Mitglied, Unternehmen oder Mitbewerber die Datenbank und/oder die Daten von Mitgliedern und/oder Inhalte, Adressen etc. für eigene private und/oder fremde Zwecke missbrauchen, an Dritte weiterreichen o.ä., hat der Betreiber das Recht, jeden Fall, der future-grow.com bekannt wird, gegen das Unternehmen bzw. die Person eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,- in Rechnung zu stellen.
- Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regeln unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
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